


Abwasserleitungen müssen dicht sein. Durch undichte Leitungen kann Abwasser in den Boden und in das Grundwasser eindringen und dadurch die Umwelt verunreinigen. Umgekehrt können auch Grundwasser und Fremdwasser in die Leitungen gelangen und die abzuführende Menge erhöhen. Das kann zu Problemen beim Abwassertransport und bei der Abwasserreinigung führen.
Damit das nicht passiert, nimmt der Gesetzgeber den Grundstückseigentümer in die Pflicht. Dieser hat seine Anlagen in Stand zu halten und in vorgeschriebenen Zeitintervallen zu prüfen. Das "Wie" hat das schleswig-holsteinische Umweltministerium in einer Handlungsempfehlung erläutert. Und auch zum "Wann" gibt es Fristen. In den empfindlichen Zonen II und III A der Wasserschutzgebiete im Kreis Pinneberg müssen die Grundstückseigentümer einen Nachweis über den Bestand und Zustand der Anlagen bis spätestens Ende 2015 vorliegen haben. Die Eigentümer in den Schutzgebieten III B und außerhalb sind bis 2025 aufgefordert, den ordnungsgemäßen Zustand zu dokumentieren. Wo genau Wasserschutzgebiete im Einzugsgebiet des azv Südholstein liegen, können Sie dem Kartenmaterial in der rechten Spalte entnehmen.

In der DIN 1986 Teil 30 ist eine optische Inspektion der Entwässerungsanlagen gefordert. Die damit verbundene Kamerabefahrung ist durch eine Fachfirma ausführen zu lassen, die im Regelfall auch die Reinigung der Grund- und Anschlussleitungen übernimmt. Wichtig ist die ordnungsgemäße Dokumentation der Ergebnisse durch die Fachfirma, damit die Aufsichtsbehörde den Nachweis der Dichtigkeit anerkennt. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass das Entwässerungssystem Mängel aufweist, hat der Eigentümer diese zu beheben. Die Ausführung der Reparaturarbeiten sollte durch spezialisierte Fachfirmen erfolgen.

Eine neue Abwasseranlage muss vor der Inbetriebnahme dicht sein. Dies gilt für Schmutzwasserleitungen außerhalb der Gebäude und deren Schächte, für Hebeanlagen und für Sammelgruben. Die Prüfung wird mit Luft oder Wasser durchgeführt. Regenwasserleitungen werden nicht auf Dichtheit geprüft.
Die Dichtheitsprüfung besteht im Regelfall aus zwei Abschnitten:
Prüfung des Übergabeschachtes: Der Schacht wird vollständig mit Wasser gefüllt und die Wasserverlustmenge in einem vorbestimmten Zeitraum gemessen.
Prüfung der erdverlegten Leitungen: Es sind kombinierte oder reine Prüfungen mit Luft oder Wasser möglich. Auch hierbei muss ein Luft- oder Wasserdruck unter definierten Bedingungen über einen bestimmten Zeitraum gehalten werden.
Die vom Übergabeschacht abgehende Leitung gehört zum öffentlichen Netz und wird von dessen Betreiber geprüft.
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zur Dichtheitsprüfung beantwortet.
Nähere Informationen finden Sie außerdem in unserer Informationsbroschüre
(PDF Download, 3 KB)
Auch unsere Fachleute stehen Ihnen gern zur Verfügung:
Tel: 04103/964-321
Fax: 04103/964-44198
info(at)azv.sh
Internetseite Dichtheitsprüfung in Schleswig-Holstein
DWA-Informationsbroschüre zu Hausanschlüssen
PDF Download (878 K)
Wasserschutzgebiete
(geografische Lage im Einzugsgebiet des azv)