


Für die Herstellung der Grundstücksentwässerung und deren Anschluss an die öffentlichen Entsorgungseinrichtungen gibt es technische Regeln, die die Anforderungen an die Materialauswahl der Rohrleitungen und Schächte, die Ausführung des Einbaus und vieles mehr beschreiben.
Die Herstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen sollte durch eine fachlich geeignete Firma erfolgen, die über die entsprechenden Zertifikate verfügt. Die Fachfirma erstellt eine technisch einwandfreie Anlage, liefert die notwendige Dokumentation und die Nachweisunterlagen wie Entwässerungsplan und Dichtheitsprotokoll gemäß DIN EN 1610.
Genau wie bei Strom, Gas oder Wasser gibt es auch im Bereich der Grundstücksentwässerung gesetzliche und technische Anforderungen, die erfüllt sein müssen, bevor der Anschluss an die öffentlichen Entsorgungseinrichtungen erfolgen kann. So gibt es beispielsweise Regelungen zur Materialauswahl bei Rohrleitungen und Schächten sowie zur besonderen Sorgfalt beim Einbau der Anlagen.
Grundstücksentwässerungsanlagen sind bei der für die Abwasserentsorgung zuständigen Kommune zu beantragen. Diese prüft und genehmigt die Antragsunterlagen. Weiterhin kontrolliert sie die korrekte technische Ausführung und prüft vor der endgültigen Inbetriebnahme, ob das gesamte neue System auch wirklich dicht ist. Die Dichtheitsprüfung spielt nicht zuletzt auch für den Grundwasser- und Gewässerschutz eine wichtige Rolle.
In den Gemeinden, in denen der azv Südholstein auch für den Betrieb der Ortsnetze zuständig ist, ist er der Ansprechpartner für Antrags-, Genehmigungs- und Abnahmeverfahren.
Generell gilt, dass die Anlagen zur Grundstücksentwässerung am besten von einer zertifizierten Fachfirma erstellt werden sollten. Diese Firmen haben ihre Qualifikation und ihre Arbeitsqualität bei einer Zertifizierungsorganisation nachgewiesen und stehen „mit ihrem Namen“ für die ordnungsgemäße Herstellung und den richtigen Anschluss Ihres Grundstückes an die kommunale Leitung ein.
Die Fachfirma erstellt Ihnen eine ordnungsgemäße Anlage, liefert die notwendige Dokumentation und die Nachweisunterlagen wie Entwässerungsplan und Dichtheitsprotokoll gemäß DIN EN 1610 – und Sie können sich eventuell bei Vorlegen der kompletten Unterlagen bei Ihrer Kommune die Abnahmegebühr sparen.
Selbstverständlich können auch andere Firmen Ihren Anschluss herstellen. Dann verzichtet die Kommune in aller Regel jedoch nicht auf eine von ihr durchgeführte oder von ihr beauftragte Dichtheitsprüfung und Abnahme. In diesem Fall müssen Sie als Anschlussnehmer die Prüfungskosten und die Abnahmegebühr tragen.
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