Kosten sparen durch sinnvolle Wassernutzung

Statt Regenwasser ungenutzt versickern oder ablaufen zu lassen, können Sie es in Haus und Garten nutzen. So sparen Sie Kosten und leisten einen Beitrag zum sorgfältigen Umgang mit unseren Wasserressourcen.

Natürlich können Sie Ihren Garten auch mit Wasser aus der Leitung bewässern. Dann besteht die Möglichkeit, das hierfür genutzte Wasser über einen Abzugszähler gesondert erfassen zu lassen. Es fließt dann nicht in die Berechnung Ihrer Schmutzwassergebühr ein. Ökologisch gesehen ist es allerdings besser, wenn Sie aufgefangenes Regenwasser für die Gartenbewässerung nutzen!

Abzugszähler für Gartenwasser

Wenn Sie für die Gartenbewässerung Wasser aus der Leitung nutzen, müssen Sie für diese Menge, die ja der Schmutzwasserleitung nicht zugeführt wird,  keine Schmutzwassergebühr bezahlen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie auf Ihrem Grundstück einen sogenannten Abzugszähler installieren. Dieser misst, welcher Teil Ihres Frischwasserverbrauches zur Gartenbewässerung dient.

Bitte beachten Sie: Die Befüllung von Pools und Schwimmbädern über Abzugszähler ist nicht erlaubt. Weitere Informationen zum Thema Pool-und Schwimmbadwasser erhalten Sie hier: Informationen zum Thema Poolwasser

Den Abzugszähler müssen Sie auf eigene Kosten durch ein zugelassenes Installationsunternehmen installieren lassen. Dieser Zähler wird nicht durch den AZV gestellt, sondern muss von Ihnen selbst in Auftrag gegeben und bezahlt werden. Ortsveränderliche Abzugszähler, wie z.B. unterschraubbare Zähler an einer Außenzapfstelle,  sind nicht zulässig,  auch wenn ein Fachunternehmen sie angeschlossen hat. Bitte beachten Sie auch, dass die Eichzeit nach 6 Jahren abläuft. Der Zähler ist dann von einem Fachunternehmen entweder neu zu eichen oder gegen einen neuen Zähler auszutauschen. Die Wechseldaten sind dem AZV zu melden. Die anfallende jährliche Verwaltungsgebühr von 10,00 € für die Datenpflege und Verrechnung Ihrer Abzugsmengen erscheint dann auf Ihrem Gebührenbescheid.

Am Jahresende melden Sie uns bitte mit der Angabe des Ablesedatums den Zählerstand Ihres Abzugszählers.

Möchten Sie von der Möglichkeit des Gartenwasserabzugs Gebrauch machen, nutzen Sie bitte das unten stehende Antragsformular.

  • Informationsblatt der Stadtwerke Barmstedt

    Für unsere Kunden in Barmstedt gilt ein von den Stadtwerken Barmstedt vorgegebenes gesondertes Verfahren. Dort muss die Installation des Abzugszählers durch eine zugelassene Installationsfirma erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt der Stadtwerke Barmstedt.
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Regenwassernutzung im Haushalt

Auch für Toilettenspülung, Waschmaschine oder Dusche können Sie aufgefangenes Regenwasser nutzen. Um zu erfassen, wieviel Regenwasser dann als Schmutzwasser in der Kanalisation gelangt, müssen an verschiedenen Stellen im Haus Wasseruhren installiert werden. Ist der AZV Südholstein auch für das lokale Kanalnetz Ihrer Gemeinde zuständig, kontaktieren Sie uns am besten direkt. Andernfalls wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Ihren örtlichen Entsorger.