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Stadtentwässerung Glückstadt investiert weiterhin kräftig ins Kanalnetz


(Glückstadt, 10. Dezember 2019).

2020 wird sich die Stadtentwässerung Glückstadt (SEG) erneut schwerpunktmäßig um die Sanierung und Erneuerung ihres Kanalsystems kümmern. Die hohen Investitionen machen trotz der Inanspruchnahme der Gebührenausgleichsrückstellung eine Erhöhung der Benutzungsgebühren erforderlich. Das hat die Verbandsversammlung am 10. Dezember mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2020 beschlossen. Die Grundgebühren bleiben aber konstant. Insgesamt sind für das kommende Jahr Investitionen in Höhe von über 6,3 Millionen Euro eingeplant.

Für die Sammlung und Reinigung von Schmutzwasser müssen die Glückstädter Bürgerinnen und Bürger im nächsten Jahr etwas mehr ausgeben. Die Grundgebühr der Stadtentwässerung Glückstadt (SEG) bleibt zwar unverändert bei 135,00 € jährlich je Berechnungseinheit (Wohnen, Kleingewerbe), die Benutzungsgebühr steigt allerdings von 2,45 €/m³ auf 2,69 €/m³. Ebenso wird die Sammlung und Ableitung von Niederschlagswasser etwas teurer: Statt 0,59 €/m² sieht der jetzt verabschiedete Wirtschaftsplan für 2020 Gebühren in Höhe von 0,76 €/m² vor.

„Diese Entwicklung hängt hauptsächlich mit den Investitionen zusammen, die bereits in den letzten Jahren in notwendige Kanalsanierungsmaßnahmen geflossen sind und die auch 2020 fortgesetzt werden“, erklärt SEG-Verbandsvorsteherin Christine Mesek. „Trotz der Inanspruchnahme der Gebührenausgleichsrückstellung war eine Gebührenanpassung leider nicht mehr zu vermeiden.“

Fortsetzung des Sanierungsprogramms in 2020

Allein für die Erneuerung der Schmutzwasser- und Niederschlagswasserkanäle in der Namenlosestraße und Dovenfleth werden über 1,3 Millionen Euro benötigt. Ebenfalls rund 1,3 Millionen Euro fließen in die Erneuerung der Schmutzwasser- und Niederschlagswasserkanäle der Flensburger Straße sowie in die Erneuerung der Großen Kremper Straße. Dazu kommen umfangreiche Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten beispielsweise in der Nordmarksiedlung, Friedrich-Ebert-Straße oder Am Burggraben. Die Entflechtung der Schmutzwasser-Sammlung im Möwenweg oder die Optimierung und Sanierung der Transportleitung Umland sind weitere Beispiele für anstehende Projekte. Alle Maßnahmen sind eng mit der Stadt Glückstadt, den Stadtwerken und weiteren Aufgabenträgern wie dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) abgestimmt.

Auf der Zielgeraden befinden sich die Bauarbeiten zur Erweiterung des Zwischenspeichers auf der Kläranlage Glückstadt. Für Restleistungen dafür sowie für die Beschaffung verschiedener technischer Geräte und Ausstattungen sieht der Wirtschaftsplan 140.000 Euro vor. Insgesamt plant die SEG für das kommende Jahr Investitionen in Höhe von über 6,3 Millionen Euro ein.

In Zukunft werden verstärkt gesetzliche Vorgaben die Gebühren beeinflussen

Perspektivisch sind weitere Gebührenanhebungen nicht auszuschließen. „Die aktuelle Entwicklung der Gebührensätze spiegelt die hohe Investitionstätigkeit in die Niederschlags- und Schmutzwasserkanalisation wider“, sagt Verbandsvorsteherin Mesek, „doch zukünftig werden   Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen verstärkt Einfluss auf die Gebührenentwicklung nehmen.“

 Das betrifft insbesondere den Bereich der Kläranlagen. Ein Beispiel ist die bereits für 2020 geplante Reform des Abwasserabgabengesetzes. Sie wird voraussichtlich dazu führen, dass sich die Abgabe des Glückstädter Klärwerks für die Einleitung des gereinigten Abwassers in die Gewässer verdoppelt. Ein anderer Punkt ist die bundesweite Diskussion um die Einführung einer weiteren Reinigungsstufe in Klärwerken zur Eliminierung von Spurenstoffen. Es bleibt abzuwarten, wie hier die gesetzliche Entwicklung – speziell hinsichtlich der Finanzierung einer zusätzlichen Reinigungsstufe auf Kläranlagen – verläuft.