Der Abwasser-Zweckverband Südholstein

Die Rechtsform des Abwasser-Zweckverbands Südholstein (kurz AZV Südholstein) ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit im Sinne des Gesetzes für kommunale Zusammenarbeit (GkZ).

Mitglieder des Zweckverbands sind 59 Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände aus den Kreisen Pinneberg, Segeberg und Steinburg. Mitglied ist außerdem die Hamburger Stadtentwässerung, die Abwässer aus den nordwestlichen Stadtteilen Hamburgs in das Netz des Zweckverbands einleitet.

Die Mitglieder haben dem Abwasser-Zweckverband ihre gemeindliche Abwasserbeseitigungspflicht in Teilfunktion oder auf Wunsch in Vollfunktion übertragen. Das bedeutet, dass der AZV Südholstein je nach Bedarf eine unterschiedliche Bandbreite an Aufgaben rund um die Abwasserbeseitigung für seine Mitglieder übernimmt. Darunter befinden sich

  • Schmutzwasserbeseitigung
  • Niederschlagswasserbeseitigung
  • Abwasserbeseitigung ab Hausanschluss
  • Abwasserbeseitigung ab Gemeindegrenze
  • dezentrale Abwasser- und Klärschlammbeseitigung
  • Klärschlammverwertung und -beseitigung
  • Indirekteinleiterüberwachung
  • Gebührenabrechnung

Die Grundlage für die Tätigkeiten des Abwasser-Zweckverbands Südholstein bildet die Verbandssatzung. Darin sind genaue Festlegungen zu den Mitgliedern, den dem AZV Südholstein übertragenen Aufgaben und den Organen des Zweckverbands zu finden:

Zur Satzung

Geschichte des Abwasser-Zweckverbands

Der heutige AZV Südholstein wurde im Jahr 1965 als Abwasser-Zweckverband Pinneberg gegründet. Damals gehörten die Elbzuflüsse Krückau, Pinnau und Wedeler Au zu den am stärksten verschmutzten Flüssen Deutschlands. Um die geplante wirtschaftliche Weiterentwicklung der Region nordwestlich von Hamburg nicht zu gefährden, entwickelten das Land Schleswig-Holstein und die Stadt Hamburg den Generalplan Hauptsammler-West, der den Bau eines überörtlichen Sammlersystems mit einem Zentralklärwerk an der Elbe vorsah.

Das Ziel bei Verbandsgründung: Die Reinigung des Abwassers aus der Region gemeinschaftlich durchzuführen und damit für saubere Gewässer zu sorgen. 1973 nahm die erste Ausbaustufe des neuen Klärwerks in Hetlingen den Betrieb auf. Inzwischen sind zahlreiche weitere Ausbaustufen dazugekommen, um den heutigen Stand der Technik zu erreichen. Mit Erfolg: Die Wasserqualität von Krückau, Pinnau, Wedeler Au und auch der Elbe hat sich im Vergleich zu den 1960er Jahren erheblich verbessert.

Von 2009 bis Anfang 2018 verfügte der Abwasser-Zweckverband Pinneberg über das Kommunalunternehmen „azv Südholstein“ in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Das Tochterunternehmen war in diesem Zeitraum für die operative Erledigung der Aufgaben zuständig.
Seit Februar 2018 ist der Verband neu strukturiert. Unter dem Namen AZV Südholstein steht er rechtlich und organisatorisch auf neuen, zukunftssicheren Beinen. Die Verbandssatzung wurde komplett überarbeitet und erneuert. Die Aufgaben, das Anlagevermögen und die Mitarbeitenden liegen seitdem wieder direkt beim Zweckverband.
Weitere frühere Tochterunternehmen waren die azv Südholstein Breitband GmbH (aufgelöst Juli 2018} sowie (WESS, aufgelöst Dezember 2019).

Die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes Stadtentwässerung Glückstadt (SEG) haben sich ab dem 1. Januar 2022 dem Abwasser-Zweckverband (AZV) Südholstein angeschlossen. Der AZV Südholstein umfasst somit 53 Mitglieder: Hinzu gekommen sind Glückstadt, Blomesche Wildnis, Engelbrechtsche Wildnis, Herzhorn und Kollmar.

Organe und Gremien des AZV Südholstein

  • Verbandsversammlung
  • Hauptausschuss
  • Finanzausschuss
  • Verbandsvorsteherin

Die Verbandsversammlung trifft alle für den Zweckverband wichtigen Entscheidungen und überwacht deren Durchführung. Jedes Verbandsmitglied entsendet je nach Einwohnerzahl einen oder mehrere Vertreter in die Verbandsversammlung. Feste Mitglieder sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher, Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren sowie Verbandsvorsteherinnen und Verbandsvorsteher der Mitglieder.

Die Verbandsversammlung bestellt die hauptamtliche Verbandsvorsteherin oder den Verbandsvorsteher und wählt aus ihrem Kreis die Mitglieder der Ausschüsse des Abwasser- Zweckverbands Südholstein. Die Verbandsversammlung wird vom Vorsitzenden mindestens einmal im Halbjahr einberufen. Vorsitzender der Verbandsversammlung ist seit Dezember 2025 Rolf Apfeld, der Bürgermeister von Glückstadt.

Der Hauptausschuss überwacht die Verbandsverwaltung und übernimmt weitere Aufgaben und Entscheidungen zur Steuerung des Verbands. Das Gremium besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, gewählt von der Verbandsversammlung. Die hauptamtliche Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher ist Mitglied ohne Stimmrecht. Der Hauptausschuss tagt mindestens zweimal pro Kalenderjahr. Aktuell ist er wie folgt zusammengesetzt:

  • Rolf Apfeld, (Glückstadt)
  • Jürgen Neumann (Heist)
  • Erika Koll (Kummerfeld)
  • Arnd Wendland (Hamburger Stadtentwässerung AöR)
  • Jan Krohn (Halstenbek)
  • Heike Döpke (Barmstedt)
  • Michael Rahn-Wolff (Hetlingen)
  • Wiebke Uhl (Ellerhoop)

Der Finanzausschuss bereitet den Beschluss des Wirtschaftsplans, den Beschluss der Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses vor. Das Gremium besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, gewählt von der Verbandsversammlung. Die hauptamtliche Verbandsvorsteherin oder Verbandsvorsteher ist berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. Der Finanzausschuss tagt mindestens zweimal pro Kalenderjahr. Aktuell ist er wie folgt (genau so wie der Hauptausschuss) zusammengesetzt:

  • Rolf Apfeld (Glückstadt)
  • Jürgen Neumann (Heist)
  • Erika Koll (Kummerfeld)
  • Arnd Wendland (Hamburger Stadtentwässerung AöR)
  • Jan Krohn (Halstenbek)
  • Heike Döpke (Barmstedt)
  • Michael Rahn-Wolff (Hetlingen)
  • Wiebke Uhl (Ellerhoop)

Die Verbandsvorsteherin leitet die Verwaltung des Zweckverbands nach den Grundsätzen und Richtlinien der Verbandsversammlung und im Rahmen der von der Verbandsversammlung bereitgestellten Mittel. Sie trägt die Verantwortung für die sachliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und Durchführung der Verwaltung sowie für die Aufstellung und Einhaltung des Wirtschaftsplans.

Die Verbandsvorsteherin ist Dienstvorgesetzte der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Beamtinnen/Beamten des Zweckverbands. Sie ist verantwortlich für die strategische Planung, trifft bereichsübergreifende Entscheidungen und trägt die Gesamtverantwortung für die operative Tätigkeit. Außerdem repräsentiert sie den AZV Südholstein in der Öffentlichkeit und in verschiedenen kommunalen Gremien.

Seit 2015 steht Christine Mesek an der Spitze des AZV Südholstein, bis Ende 2017 als Vorstand des Kommunalunternehmens azv Südholstein, seit 2018 nach der Neustrukturierung des Zweckverbands als Verbandsvorsteherin. Sie war bis zur Auflösung zum 31.12.2021 gewählte ehrenamtliche Verbandsvorsteherin der Stadtentwässerung Glückstadt (SEG).