Regenabfluss auf versiegelten und bebauten Flächen
In der freien Natur versickert Regenwasser oder sucht sich seinen Weg ins nächste Gewässer. Wo Flächen bebaut oder befestigt sind, funktioniert das nicht. Werden Grundstücke über die öffentliche Kanalisation entwässert, entstehen auch für die Regenwasserentsorgung Kosten, die von der Allgemeinheit oder den Eigentümern getragen werden müssen.
Ein eigenes Leitungsnetz für Regenwasser
In der Kanalisation gibt es Trenn- und Mischsysteme. Bei Mischsystemen werden Niederschlags- und Schmutzwasser in den gleichen Rohren transportiert. In Trennsystemen gibt es für das Niederschlagswasser ein eigenes Leitungsnetz. Das Regenwasser wird dann nicht ins Klärwerk geleitet, sondern meist in ein öffentliches Gewässer, den sogenannten Vorfluter. Auf diese Weise gelangt das Regenwasser auf natürlichem Wege wieder in den Wasserkreislauf zurück.
In denjenigen Gemeinden, in denen das Regenwasser in einem eigenen Leitungsnetz getrennt vom Schmutzwasser transportiert wird, fällt dafür eine gesonderte Gebühr an. Diese Niederschlagswassergebühr ist deutlich niedriger als die Gebühren für die Entsorgung von Abwasser aus Haushalten und Gewerbe, da der aufwändige Reinigungsprozess im Klärwerk entfällt.
Die Höhe der Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der bebauten und befestigten Fläche auf dem jeweiligen Grundstück. In der Regel geht es dabei um das Haupthaus und die Auffahrten. Hofflächen beispielsweise werden je nach Einzelfall berechnet. In einzelnen Gemeinden wird für die Niederschlagswasserentsorgung zudem eine flächenunabhängige Grundgebühr erhoben.