Dichtheitsprüfung
Abwasserleitungen müssen dicht sein
Wenn Leitungen beschädigt sind, kann Abwasser in den Boden und in das Grundwasser gelangen und die Umwelt verunreinigen. Umgekehrt können auch Grundwasser und Fremdwasser in die Leitungen gelangen, die abzuführende Menge erhöhen und damit zu Problemen bei Abwassertransport und -reinigung führen.
Damit das nicht passiert, haben Grundstückseigentümer die Pflicht, ihre Entwässerungsanlagen instand zu halten und in vorgeschriebenen Zeitintervallen zu inspizieren bzw. eine Dichtheitsprüfung vornehmen zu lassen. Die rechtliche Grundlage für Dichtheitsprüfungen ist die DIN 1986 Teil 30 (in Schleswig-Holstein gelten die Fassung vom Februar 2003 sowie die Änderungen und Ergänzungen).
Fristen für Dichtheitsprüfungen
Häusliches Schmutzwasser
Kategorie | Erstprüfung | Wiederholungsprüfung |
---|---|---|
Wasserschutzgebiet Zone II | bis Ende 2015 | nach 5 Jahren |
Wasserschutzgebiet Zone III und III A | bis Ende 2015 | nach 15 Jahren |
Wasserschutzgebiet Zone III B und außerhalb von Wasserschutzgebieten | bis Ende 2025 bei Kanalnetzen, die bis zum 31.12.2022 nicht sanierungsbedürftig sind; ansonsten 3 Jahre nach Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes, wenn diese nach dem 31.12.2022 erfolgt | nach 30 Jahren |
Niederschlagswasser
Kategorie | Erstprüfung | Wiederholungsprüfung |
---|---|---|
gering verschmutzt (z.B. vom Dach) | keine Überprüfung | -/- |
normal verschmutzt (z.B. von einem Stellplatz) | bis Ende 2025 | nach 30 Jahren |
stark verschmutzt und Mischwasser | bis Ende 2025 | nach 30 Jahren |
Gewerbliches Abwasser
Kategorie | Erstprüfung | Wiederholungsprüfung |
---|---|---|
vor Behandlungsanlage | bis Ende 2015 | nach 5 Jahren |
nach Behandlungsanlage | bis Ende 2015 | nach 15 Jahren |
Links zum Thema:
Durchführungshinweise des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30
Internetseite des Kreises Pinneberg: Wasserschutzgebiete
Geoportal des Kreises Pinneberg (bitte wählen Sie die Detailansicht Umwelt/Wasserschutzgebiete)
Dichtheitsprüfung bestehender Grundstücksentwässerungsanlagen

Ob bestehende Anlagen dicht sind, muss durch eine optische Inspektion überprüft werden. Dafür wird eine spezielle Kamera durch die Rohre gefahren. Die Aufnahmen aus dem Rohrinneren werden auf einen Bildschirm übertragen, so dass mögliche Schäden zu erkennen sind. Die Kamerabefahrung muss von einer Fachfirma ausgeführt werden, die im Regelfall vorab auch eine Reinigung der Grund- und Anschlussleitungen vornimmt. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass das Entwässerungssystem Mängel aufweist, muss der Grundstückseigentümer diese so schnell wie möglich beheben lassen.
Dichtheitsprüfung neuer Grundstücksentwässerungsanlagen
Neue Abwasseranlagen müssen vor der Inbetriebnahme auf Dichtheit geprüft werden. Das gilt für alle Schmutzwasserleitungen außerhalb und unterhalb von Gebäuden und deren Schächte, für Inspektionsöffnungen, Hebeanlagen, Sammelgruben und Ähnliches. Die vom Übergabeschacht abgehende Hausanschlussleitung gehört zum öffentlichen Netz und muss bei der privaten Dichtheitsprüfung nicht mit geprüft werden. Grundsätzlich müssen auch alle erdverlegten Niederschlagswasserleitungen dicht sein.
Die Dichtheitsprüfung besteht in der Regel aus zwei Teilen: der Prüfung der erdverlegten Leitungen und der Prüfung des Übergabeschachts. Die Prüfung der erdverlegten Leitungen kann mittels Luft oder Wasser durchgeführt werden, auch eine Kombination der Methoden ist möglich. Entscheidend ist, dass ein bestimmter Luft- oder Wasserdruck unter bestimmten Bedingungen über einen vorgegeben Zeitraum gehalten wird. Schächte, Inspektionsöffnungen und Ähnliches werden in der Regel mit Wasser geprüft. Alternativ kann auch eine einzige Dichtheitsprüfung mit Wasser für die gesamte Grundstücksentwässerungsanlage durchgeführt werden.
Wenden Sie sich an eine spezialisierte Fachfirma
Eine Dichtheitsprüfung darf nur durch Fachbetriebe und sachkundige Personen vorgenommen werden. Der Verlauf und das Ergebnis der Untersuchung müssen von der Firma ordnungsgemäß dokumentiert werden, damit die Aufsichtsbehörde den Dichtheitsnachweis anerkennt. Das gilt sowohl für neu hergestellte als auch für bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen.
Infobroschüre "Sind Ihre Abwasseranlagen dicht?"
Dateigröße: 1.64MB
Häufige Fragen und Antworten zur Dichtheitsprüfung
Dateigröße: 420KB
Protokoll Luftdruckprüfung/Dichtheitsprüfung Luft
Dateigröße: 74KB
Protokoll Wasserdruckprüfung/Dichtheitsprüfung Wasser
Dateigröße: 204KB
Mustervordruck Werkvertrag
Dateigröße: 34KB
Mustervordruck Druckprüfung
Dateigröße: 29KB
Mustervordruck Kanalinspektion
Dateigröße: 30KB