Wie setzt sich der Gebührenbescheid zusammen?

Die zentrale Schmutzwassergebühr und die örtliche Kanalgebühr ergeben zusammen die Summe, die auf Ihrem jährlichen Gebührenbescheid steht. In einigen Gemeinden wird zudem eine Grundgebühr erhoben. Für Kleinkläranlagen und Sammelgruben gibt es eigene Regelungen.

Zentrale Schmutzwassergebühr für Reinigung und Transport

Die  zentrale Schmutzwassergebühr fällt für den Betrieb des Klärwerks und die Nutzung der überörtlichen Leitungsnetze an. Sie wird vom AZV Südholstein allen Gemeinden in Rechnung gestellt, die ihr Abwasser im Klärwerk Hetlingen reinigen lassen. Die Gemeinden berechnen diesen Betrag dann an ihre Bürger weiter. Dort, wo wir auch für den Betrieb der Ortskanalisation zuständig sind, übernehmen wir direkt die Verrechnung der Kosten für Reinigung und Transport des Abwassers bis zum Klärwerk mit den Gesamtkosten der Abwasserentsorgung.

Seit 2023 beträgt die zentrale Schmutzwassergebühr 1,36 Euro pro Kubikmeter Euro pro Kubikmeter im Klärwerk eingeleiteten Schmutzwassers. Leitet eine Gemeinde besonders stark verschmutztes oder schadstoffhaltiges Abwasser in das Netz des Kommunalunternehmens ein, kann diese darüber hinaus zur Zahlung so genannter Verschmutzungszuschläge verpflichtet werden.

Örtliche Kanalgebühr in Ihrer Gemeinde

Auch die örtliche Kanalgebühr fließt in den Gebührenbescheid ein. Mit ihr wird die Wartung und Instandhaltung von Leitungen und Pumpwerken im Kanalnetz der jeweiligen Gemeinde finanziert. Die Höhe der Gebühr ist von der Größe und dem Zustand des örtlichen Kanalnetzes abhängig und daher in jeder Gemeinde unterschiedlich. In der Regel wird der von Ihnen zu zahlende Anteil an der örtlichen Kanalgebühr anhand Ihres individuellen Frischwasserverbrauches berechnet.

Grundgebühr

Ein Großteil der Kosten für die Abwasserentsorgung fällt unabhängig von der Menge des Schmutzwassers an.  Schließlich sind für den  Bau und die Instandhaltung von Abwasseranlagen hohe Summen erforderlich, die meist über langjährige Kredite finanziert werden müssen. Eine Grundgebühr bildet diese Kostenstruktur besser ab als eine rein verbrauchsorientierte Gebühr. In etlichen Gemeinden wird daher ein Teil der Kosten über eine Grundgebühr erhoben. Hinzu kommt dann ein variabler, verbrauchsabhängiger Anteil, der sich nach dem individuellen Frischwasserverbrauch richtet.

Kleinkläranlagen und Sammelgruben

Wenn Ihr Grundstück nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist, müssen Sie Ihr Abwasser entweder über eine eigene Kleinkläranlage reinigen oder über eine Sammelgrube verfügen. Als Betreiber einer Kleinkläranlage müssen Sie keine Schmutzwassergebühr zahlen, allerdings müssen Sie selbst für die Wartung Ihrer Anlage und für die Abfuhr des anfallenden Klärschlamms aufkommen.  Wenn Sie über eine Sammelgrube verfügen, sind Sie zur Zahlung der eigens hierfür vorgesehenen dezentralen Schmutzwassergebühr verpflichtet. Diese umfasst die Kosten für die Abfuhr und die anschließende Reinigung im Klärwerk.