Downloads zum Thema

Viele Zukunftsinvestitionen und stabile zentrale Abwassergebühr


(Hetlingen, 03. Dezember 2019).

Auf seiner Verbandsversammlung hat der Abwasser-Zweckverband Südholstein in Hetlingen den Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 vorgestellt. Danach bleibt die Gebühr für die überregionale Abwassereinigung und -sammlung unverändert bei 1,15 €/m3. Umfangreiche Investitionen und verbrauchte Gebührenausgleichsrückstellungen machen aber bei mehreren Gemeinden Gebührenerhöhungen für deren Ortsnetze notwendig. Viel Geld investiert der AZV in die Infrastruktur: Über 40 Millionen Euro sind für Neubauten und Modernisierungen der Kläranlagen und Kanalnetze eingeplant, um für die Verbandsmitglieder weiterhin die sichere und zuverlässige Abwasserentsorgung zu gewährleisten.

Die zentrale Gebühr für den überregionalen Abtransport des Abwassers und die Reinigung in Hetlingen bleibt im Jahr 2020 mit 1,15 €/m3 auf dem Stand des Vorjahres. Das geht aus dem Wirtschaftsplan für das kommende Jahr hervor, der am 2. Dezember auf der Verbandsversammlung des Abwasser-Zweckverbands Südholstein vorgestellt wurde. Unverändert bleiben zudem die Schmutzwassergebühren für die Ortsnetze Barmstedt, Seeth-Ekholt, Prisdorf, Kummerfeld, Hasloh und Hetlingen.

Eine Erhöhung der Gebühr ist dagegen im nächsten Jahr für die Ortsnetze Pinneberg-Land, Lentföhrden, Heist, Ellerhoop, Hemdingen, Bokholt-Hanredder, Helgoland, Borstel-Hohenraden/NW sowie Haseldorf/Haselau erforderlich. „Diese Entwicklung ist stark von den umfangreichen Investitionen geprägt, die in notwendige Kanalsanierungsmaßnahmen und Neuerschließungen geflossen sind“, erklärt AZV-Verbandsvorsteherin Christine Mesek. „Darüber hinaus sind Gebührenausgleichsrückstellungen verbraucht, mit denen die bisherigen Gebühren stabilisiert wurden.“ In einigen Gemeindenetzen steigt zudem die Benutzungsgebühr bezüglich der Niederschlagswassersammlung. Das gilt für Barmstedt, Ellerhoop, Hemdingen, Bokholt-Hanredder und Hetlingen.

Gesetzesänderungen können Gebührenentwicklung beeinflussen

So wie die Entwicklung der Gebührensätze den Anstieg der Investitionen in die Wasser- und Abwassersammlung widerspiegelt, so werden zukünftig auch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen verstärkt Einfluss auf die Gebührenentwicklung nehmen. Das betrifft insbesondere den Bereich der Kläranlagen. Ein Beispiel ist die bereits für 2020 geplante Reform des Abwasserabgabengesetzes. Sie wird voraussichtlich dazu führen, dass sich die Abgabe für die Einleitung des gereinigten Wassers in die Gewässer verdoppelt. Allein für das Klärwerk Hetlingen bedeutet dies eine Abgabensteigerung um rund eine Million Euro. Ein anderer Punkt ist die bundesweite Diskussion um die Einführung einer weiteren Reinigungsstufe in Klärwerken zur Eliminierung von Spurenstoffen. Es bleibt abzuwarten, wie hier die gesetzliche Entwicklung – speziell hinsichtlich der Finanzierung der vierten Reinigungsstufe – verläuft.

Millioneninvestitionen in Kläranlagen und Kanalnetze

Für die sichere und effiziente Sammlung und Behandlung des Abwassers wird der AZV im Jahr 2020 seine umfangreichen Investitionen in die Infrastruktur seines Verbandsgebietes fortsetzen. Insgesamt sind Investitionen in Höhe von 40,4 Millionen Euro vorgesehen. Rund 22,2 Millionen Euro entfallen dabei auf die Modernisierung des Klärwerks in Hetlingen, die Optimierung der Anlage in Lentföhrden sowie den Neubau der Kläranlage auf Helgoland.

In das Kanalnetz des AZV und die Ortsnetze fließen 18,2 Millionen Euro für Erneuerungsinvestitionen und größere Erschließungsmaßnahmen von Baugebieten. Ein wichtiges Projekt ist der Neubau eines weiteren Teilstücks der Druckrohrleitung von Barmstedt nach Borstel-Hohenraden. Diese wird insgesamt fast sieben Kilometer lang werden. Der Neubau ersetzt die alte, störungsanfällige Leitung von 1976, die dann nur noch als Notfallleitung dienen soll.