Indirekteinleiterüberwachung durch den AZV Südholstein
Alle Haushalte, Industrie- und Gewerbebetriebe, die Abwasser in das öffentliche Kanalnetz einleiten, heißen Indirekteinleiter. Für Betriebe oder Einrichtungen gewerblicher Art werden spezifische Anforderungen an die Qualität des Abwassers bei Einleitung in das öffentliche Netz gestellt. Die Einhaltung der gesonderten Anforderungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und gemäß den satzungsrechtlichen Vorgaben überwacht der AZV Südholstein in seinen Ortsnetzen und in den Kommunen, die die Aufgabe der Indirekteinleiterüberwachung per öffentlich-rechtlichem Vertrag an den AZV übertragen haben.
Der AZV überwacht die Einleitungen, ordnet bei Verstößen Maßnahmen an und verfolgt diese. Der AZV nimmt die Funktion der Ordnungsbehörde ein und führt ein Indirekteinleiterkataster. Die Kolleginnen und Kollegen der Indirekteinleiterüberwachung besuchen die Firmen im Verbandsgebiet und machen sich vor Ort ein Bild von den Abwasser produzierenden Prozessen. Sie stellen Fragen über besondere Einsatzstoffe, überprüfen Entsorgungsnachweise und Betriebstagebücher und beproben das Abwasser, das die Firma verlässt. Darüber hinaus unterstützt der AZV Südholstein bei Maßnahmen zur Verbesserung der Abwasserqualität und berät bei der Verfahrensoptimierung für Vorbehandlungsanlagen.
Die Notwendigkeit zur Überwachung der Indirekteinleiter und als Voraussetzung dafür die Erstellung eines Indirekteinleiterkatasters ergibt sich aus der wasserrechtlichen Verpflichtung der Kommunen zur Abwasserbeseitigung. Es müssen u. a. die bauliche Erhaltung und Betriebssicherheit der öffentlichen Abwasseranlage, die Sicherheit des Betriebspersonals und der Schutz der Kläranlage/die Erfüllung ihrer Direkteinleiterpflichten gewährleistet sein. Um eine Beeinträchtigungen der Schutzziele zu vermeiden, ist die Indirekteinleiterüberwachung ein wichtiges Instrument, das gesetzlichen und satzungsrechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen muss.
Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den externen Seiten des Landesportales Schleswig-Holstein:
Landesportal Schleswig-Holstein, Bereich gewerbliches Abwasser
Neuerfassung zum Indirekteinleiterkataster
Erhebungsbogen Universal, diverse Branchen
Dateigröße: 142KB
Erhebungsbogen Gastronomie/Fett
Dateigröße: 41KB
Erhebungsbogen KFZ/Werkstatt/Mineralöl
Dateigröße: 41KB
Betrieb von Abscheideranlagen
Bei bestehenden Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen muss vor Inbetriebnahme und dann wiederkehrend mindestens alle 5 Jahre eine Generalinspektion inklusive Dichtheitsprüfung der zuführenden Leitungen durch einen unabhängigen und in Schleswig-Holstein zugelassenen Fachkundigen durchgeführt werden.
Liste der in Schleswig-Holstein zugelassenen Fachkundigen für Leichtflüssigkeitsabscheider
Bei bestehenden Fettabscheideranlagen muss vor Inbetriebnahme und dann wiederkehrend mindestens alle 5 Jahre eine Generalinspektion durch einen unabhängigen und in Schleswig-Holstein zugelassenen Fachkundigen durchgeführt werden.
Liste der in Schleswig-Holstein zugelassenen Fachkundigen für Fettabscheider
Weitere Informationen und Downloads zum Thema
Grenzwertüberschreitung
Infoblatt
Dateigröße: 164KB
Außerbetriebnahme von Fettabscheideanlagen und Leichtflüssigkeitsabscheideanlagen
Infoblatt
Dateigröße: 128KB
Betrieb von Fettabscheideranlagen
Merkblatt
Dateigröße: 251KB
Eigenreinigung von Fettabscheideranlagen
Mustervordruck
Dateigröße: 58KB
Muster Betriebstagebuch Fettabscheider
Muster Betriebstagebuch Fettabscheider
Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern
Infoblatt
Dateigröße: 170KB
Muster Betriebstagebuch LFA
Muster Betriebstagebuch Leichtflüssigkeitsabscheider