Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Alle Menschen sollen Internet-Seiten
gut nutzen können.
Zum Beispiel auch
- blinde Menschen
- gehör-lose Menschen und
- Menschen, die nicht alle Finger
bewegen können.
Deshalb sollten Web-Seiten barriere-frei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barriere-Freiheit?
Und wo man sich beschweren kann,
wenn eine Web-Seite nicht barriere-frei ist.
Was sagt das Gesetz?
Öffentliche Stellen müssen für ihre Internet-Seiten
eine Erklärung zur Barriere-Freiheit abgeben.
Das schreibt die EU-Richt-Linie 2016 / 2102 vor.
In Deutschland heißt das Gesetz BITV 2.0.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
- Ämter und Behörden
- AZV
Die öffentliche Stelle muss
dieses Gesetz einhalten.
Sie ist für die Pflege der Web-Seite verantwortlich.
In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht
Wie barriere-frei ist die Web-Seite?
Fach-Leute können das überprüfen.
Die öffentliche Stelle kann
das auch selbst prüfen.
Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann ist eine Liste der
Barrieren in der Erklärung.
Es muss nicht alles barriere-frei sein.
Es gibt also Ausnahmen.
Das ist wichtig:
Die öffentliche Stelle kann nicht selbst
über die Ausnahmen entscheiden.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
Auch das Datum muss an-ge-geben werden.
Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit geschrieben?
Barrieren melden
Sie möchten die Web-Seite nutzen.
Aber es geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Sie haben Fragen oder Beschwerden, zum Beispiel:
- Es gibt Barrieren auf der Web-Seite.
- Sie brauchen Informationen auf der Web-Seite,
aber die Informationen sind für Sie nicht barriere-frei.
- Es fehlt Ihnen etwas auf der Web-Seite
Melden Sie sich bei uns:
Per E-Mail: presse@azv.sh
Per Telefon: 04103-964-0
Per Kontakt-Formular: Kontakt - Abwasser-Zweckverband Südholstein
Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie sich beschweren.
Dafür melden Sie sich bei:
Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Telefon: 0431 9881612
Internet: https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Die Beschwerde-Stelle prüft Ihre Beschwerde.
Sie kümmert sich um den Streit.
Das nennt man Schlichtung.
Deshalb heißt sie auch Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle prüft die öffentliche Stelle (Behörde, Amt).
Sie kümmert sich um den Streit-Fall.
Sie müssen nichts bezahlen.