Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Alle Menschen sollen Internet-Seiten

gut nutzen können.

Zum Beispiel auch

- blinde Menschen

- gehör-lose Menschen und

- Menschen, die nicht alle Finger

bewegen können.

Deshalb sollten Web-Seiten barriere-frei sein.

 

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barriere-Freiheit?

Und wo man sich beschweren kann,

wenn eine Web-Seite nicht barriere-frei ist.

 

Was sagt das Gesetz?

Öffentliche Stellen müssen für ihre Internet-Seiten

eine Erklärung zur Barriere-Freiheit abgeben.

Das schreibt die EU-Richt-Linie 2016 / 2102 vor.

In Deutschland heißt das Gesetz BITV 2.0.

 

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

- Ämter und Behörden

- AZV

Die öffentliche Stelle muss

dieses Gesetz einhalten.

Sie ist für die Pflege der Web-Seite verantwortlich.

 

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht

Wie barriere-frei ist die Web-Seite?

Fach-Leute können das überprüfen.

Die öffentliche Stelle kann

das auch selbst prüfen.

 

Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?

Dann ist eine Liste der

Barrieren in der Erklärung.

Es muss nicht alles barriere-frei sein.

Es gibt also Ausnahmen.

 

Das ist wichtig:

Die öffentliche Stelle kann nicht selbst

über die Ausnahmen entscheiden.

Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.

 

Auch das Datum muss an-ge-geben werden.

Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit geschrieben?

 

Barrieren melden

Sie möchten die Web-Seite nutzen.

Aber es geht nicht,

weil es noch Barrieren gibt?

Sie haben Fragen oder Beschwerden, zum Beispiel:

  • Es gibt Barrieren auf der Web-Seite.
  • Sie brauchen Informationen auf der Web-Seite,

aber die Informationen sind für Sie nicht barriere-frei.

  • Es fehlt Ihnen etwas auf der Web-Seite

 

Melden Sie sich bei uns:

Per E-Mail: presse@azv.sh

Per Telefon: 04103-964-0

Per Kontakt-Formular: Kontakt - Abwasser-Zweckverband Südholstein

 

Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden?

Dann können Sie sich beschweren.

Dafür melden Sie sich bei:

Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Telefon: 0431 9881612

Internet: https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

 

Die Beschwerde-Stelle prüft Ihre Beschwerde.

Sie kümmert sich um den Streit.

Das nennt man Schlichtung.

Deshalb heißt sie auch Schlichtungs-Stelle.

Die Schlichtungs-Stelle prüft die öffentliche Stelle (Behörde, Amt).

Sie kümmert sich um den Streit-Fall.

Sie müssen nichts bezahlen.